Erschliessung Braunwald: Memorialsantrag zurückgezogen

Die Antragsteller ziehen den Memorialsantrag zum Variantenentscheid zur künftigen Erschliessung von Braunwald zurück.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Landrat Toni Gisler und Mitunterzeichnende forderten in ihrem Memorialsantrag «Variantenentscheid Erschliessung Braunwald», dass über die Erneuerung des Zubringers nach Braunwald abschliessend die Landsgemeinde entscheiden soll. Der Regierungsrat erachtete den Memorialsantrag für rechtlich unzulässig, weil er mit der Kantonsverfassung nicht vereinbar ist. Der für den Entscheid zuständige Landrat wies das Geschäft der vorberatenden landrätlichen Kommission Recht, Sicherheit und Justiz zu. Diese beantragte dem Landrat einstimmig, den Memorialsantrag «Variantenentscheid Erschliessung Braunwald» für unzulässig zu erklären. Deswegen ziehen die Antragsteller ihren Memorialsantrag zurück. Sie würden in den kommenden Wochen über ihr weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit der künftigen Erschliessung von Braunwald für Bevölkerung, Wirtschaft und Tourismus entscheiden.

Variantenentscheid

Für die geplante Erneuerung des Zubringers nach Braunwald lagen dem Regierungsrat zwei Varianten vor:

  • Neubau einer 10er-Einseilkabinenbahn, vorwiegend für Personentransporte und Ertüchtigung der bestehenden Standseilbahn als Bahn für schwere und sperrige Güter sowie Personentransporte in reduzierter Art und Weise
  • Neubau Standseilbahn auf bestehendem Trassee mit einem Neubau Bergstation

Im Mai 2023 entschied sich der Regierungsrat für die Variante Neubau Standseilbahn. Danach forderten Stimmberechtigte im erwähnten Memorialsantrag, dass die Landsgemeinde zwischen den beiden Varianten abschliessend entscheiden kann.